Absatz 1 – Annahme der Verkaufsbedingungen
Jede Bestellung impliziert die vorbehaltlose Annahme, durch den Kunden, der nachstehend aufgeführten allgemeinen Bedingungen und der dazugehörigen besonderen Bedingungen unserer Auftragsbestätigungen.
Absatz 2 – Angebote und Kostenvoranschläge
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge gelten einen Monat, ab Datumerstellung.
Absatz 3 – Auftragserteilung
Aufträge können nur durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden ausgeführt werden.
Die Stornierung eines Auftrags, vor Beginn der Ausführung der Arbeiten, führt automatisch zur Zahlung einer Entschädigung. Besagte Entschädigung richtet sich nach dem Verlust, der durch die Vertragsauflösung entstanden ist.
Absatz 4 – Tarife
Die geleisteten Stunden werden zu dem, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, geltenden Stundensatz in Rechnung gestellt.
Absatz 5 – Rechnungen und Zahlungsbedingungen
Abschlagsrechnungen erfolgen unter Berücksichtigung der Projektfortschritte und werden dem Kunden wöchentlich übermittelt.
All unsere Rechnungen sind zahlbar, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, Netto und ohne Abzug.
Absatz 6 – Zahlungsverzug
Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag werden, von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat fällig. Als Schadensersatz wird der ausstehende Betrag um 15% erhöht, mit einem Mindestbetrag von 50€. Die Kosten für die Eintreibung der Forderung werden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, zusätzlich in Rechnung gestellt.
Absatz 7 – Eigentumsvorbehalt
Alle von PRINCESS gelieferten Arbeiten bleiben, bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungen durch den Kunden, ihr Eigentum. Besagte Arbeiten können, im Falle der Nichtzahlung, vom Kunden oder von Drittpersonen zurückgefordert werden.
Absatz 8 – Reklamationen
Jede Beschwerde über die erbrachten Dienstleistungen muss uns, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt, per Einschreiben zugehen. Jede Reklamation bezüglich unserer Rechnungen muss uns, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, per Einschreiben zugehen. Andernfalls gelten sie als vorbehaltlos angenommen. Eine Reklamation kann in keinem Fall einen Zahlungsaufschub oder eine Zahlungsverweigerung rechtfertigen.
Absatz 9 – Gerichtsstand
Jedwede aus den vorliegenden Verkaufsbedingungen, und insbesondere aus der Auslegung oder Erfüllung, möglicherweise entstehenden und nicht gütlich beizulegenden Rechtsstreitigkeiten fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg.